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News |13.12.2023

Mindestkapitalisierung in 2024

Mit der Novellierung der BelWertV im Oktober 2022 wurden die vorher starren Kapitalisierungszinssätze für im Inland belegene Immobilien mit Koppelung an die von der deutschen Bundesbank veröffentlichte Rendite der 30-jährigen Bundesanleihen dynamisiert. So regelt § 12 Absatz 4 BelWertV, dass sich bei Änderung der Rendite der 30-jährigen Bundesanleihen zum 30.11. eines Jahres um mindestens 0,5 Prozentpunkte gegenüber der letzten Anpassung der Mindestkapitalisierungszinssätze, sich diese Mindestansätze zum 01.01. des Folgejahres um die entsprechenden, auf die erste Nachkommastelle gerundeten, Prozentpunkte anpassen. Hierbei sind die Bandbreiten der Kapitalisierungszinssätze von 3,5 – 5,5 % bei wohnwirtschaftlichen und 4,5 – 6,5 % bei gewerblichen Immobilien (vorbehaltlich Absatz 5 „Unterschreitung des Mindestkapitalisierungszinses“ und zzgl. etwaiger nach Anlage 3 zu berücksichtigender Aufschläge) einzuhalten.

Zum Stichtag 30. November 2023 betrug die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rendite der 30-jähriger Bundesanleihen 2,67 %. Sie lag damit mehr als 0,5 % über dem der letzten Veränderung zugrunde liegenden Wert (September 2022: 2,08 %). Als Folge erhöhen sich die Mindestkapitalisierungszinssätze zum 01.01.2024 auf 5,5 % (aktuell 5,1 %) für wohnwirtschaftliche und 6,5 % (aktuell 6,1 %) für gewerbliche Immobilien, da die Obergrenze der Mindestansätze bereits erreicht wurden. Mit der offiziellen Bekanntgabe dieser Mindestkapitalisierungszinssätze durch die BaFin ist zeitnah zu rechnen.

Autorin: Jessica Cremer

Quelle: vdp Rundschreiben Nr. 121, 5. Dezember 2023