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News |27.11.2025

Umwandlungs- verordnung Berlin (11.11.2025)

Mit Beschluss vom am 11.11.2025 verlängert und erneuert der Berliner Senat die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB für den Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030.

Damit bleibt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in ganz Berlin weiterhin genehmigungspflichtig.

Ziel ist der Schutz des Mietwohnungsbestands, die Dämpfung des Mietanstiegs sowie die Vermeidung von Verdrängung in einem weiterhin hoch angespannten Wohnungsmarkt.

Warum die Verordnung notwendig ist:

  • Mieten explodieren: +96,9 % Angebotsmieten in Berlin seit 2015 (fast doppelt so stark wie bundesweit).
  • Zu wenig Neubau: +180.000 neue Haushalte, aber nur 157.000 neue Wohnungen (2015–2024).
  • Extrem niedriger Leerstand: 2,0 % (erforderlich wären ~3 %).
  • Großes Umwandlungspotenzial: ~1,03 Mio. Wohnungen potenziell umwandelbar.

Wirkung bisher: Seit 2021 massive Reduktion der Umwandlungen (von 28.783 im Jahr 2021 auf 1.552 im Jahr 2024). Die Verordnung gilt deshalb als sehr wirksam.

Regelungsinhalt in Kürze:

  • Genehmigungspflicht für jede Umwandlung in ganz Berlin (Ausnahmen: ≤ 5 Wohnungen).
  • Genehmigung nur in engen Ausnahmefällen, z. B. Verkauf an ≥ 2/3 der Mieter oder engste Angehörige.
  • Zuständig: Planungsämter der Bezirke.
  • Gültigkeit: 01.01.2026–31.12.2030.

Autor: Dirk Klingebiel

Bild: Stefan Rehr