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Autor
Michael Brandl

News |10.10.2022

BelWertV Novelle: Gültig ab 07.10.2022 mit Übergangsfrist 31.12.2022

BelWertV Novelle: Gültig ab 07.10.2022 mit Übergangsfrist 31.12.2022

Jetzt ist sie da – lange erwartet und dann „unverzüglich“ in Kraft getreten. Nachtrag: Die BAFIN hat dann doch noch einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 zugestimmt. Für alle Beleihungswertermittlungen wird KENSTONE Real Estate Valuers die neuen Regelungen aus der Novellierung der BelWertV anwenden und zwar ab dem Zeitpunkt, den unsere Kunden wünschen. Welche Änderungen das im Einzelnen sind finden Sie in unserer Präsentation.

BelWert-Novellierung Vortrag Dr. Brandl, EXPO REAL 2022  (8,8 MB)

oder als webbasierte Version: https://prezi.com/view/JJQ94Jj1XRCvDVsm3c7I/

Fest steht, dass die Anforderungen an die Beleihungswertermittlung durch die BAFIN nun komplexer werden, zum Teil schließt sich der Kreis zu den bestehenden Anforderungen aus den EBA Guidelines on loan origination and monitoring. So finden Zeitreihen und Comparables ebenso Eingang in die Bewertung wie die Dynamisierung der Kapitalisierungszinssätze. Deutlich umfassender werden auch die Anforderungen für Ertragswertobjekte mit negativem Reinertrag.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Immobiliengutachter*Innen immer mehr gefordert wird. Das hochqualifizierte Team von KENSTONE Real Estate Valuers ist hier hervorragend aufgestellt.