Die nun nicht mehr im Amt befindliche Regierung hat Ende letzten Jahres das Gebäudetyp-E- Gesetz auf den Weg gebracht, jedoch nicht mehr abgeschlossen. Der neue Koalitionsvertrag nimmt diesen Entwurf nun wieder auf und möchte ihn im weiteren Prozess implementieren. Mit dem sogenannten „Gebäudetyp-E“ soll dem kostenintensiven Bauen entgegengewirkt werden, unter Inkaufnahme eines geringeren Komforts für die zukünftigen Gebäudenutzer. Dies soll nicht zuletzt dadurch erreicht werden, dass das Abweichen von den Regeln der Technik nicht zwingend einen Mangel darstellt und auch vermeintlich einfachere Planungsansätze realisiert werden können. In Punkto Sicherheit soll dies hingegen keine Einschränkungen mit sich bringen.
Als Beispiele für mögliche Kosteneinsparungen werden unter anderem eine geringere Anzahl an Steckdosen oder geringere Stärken von Geschossdecken mit entsprechend abgeschwächten Schalleigenschaften genannt.
Was heißt das nun für die betreffende Immobilie? Bekomme ich mit einem Gebäude des „Typs E“ ein minderwertiges Produkt? Und wie erkenne ich, dass es sich bei einem Gebäude um eben diese Gebäudeklasse handelt?
Sicher dürfte sein, dass Einschränkungen beim Standard, auch wenn sie nur die Spitze des Komforts treffen, im Vergleich zu den anderen Gebäudeklassen auch einen entsprechenden Einfluss auf den Wert haben werden. Auf den ersten Blick sichtbar werden diese Eigenschaften wohl nur eingeschränkt sein. D.h. den Beschreibungen der Architekten und Beteiligten am Bauprozess muss perspektivisch verstärkt ein Augenmerk gewidmet werden. Wie sich dieser Einfluss dann im Wert bemerkbar macht, wird vom Einzelfall abhängen. Der Wert der Immobilie resultiert schließlich nicht nur aus deren Komfort. Lage, energetische Qualität, konzeptionelle Qualitäten sowie die sicherheitsrelevanten Aspekte bleiben von diesen Einschränkungen praktisch unberührt.
Am Ende wird der Markt entscheiden, inwieweit er bereit ist, diesen Typus in der Breite zu akzeptieren und damit den Zielen des Gesetzgebers zu entsprechen. Von Bedeutung hierfür wird sein, wie der Gesetzgeber den Gebäudetyp-E tatsächlich rechtlich umsetzen wird.
Für den Nutzer wie auch den Gutachter dürfte es mit dann abweichenden Standards im Neubau nicht einfacher werden, vielleicht aber manchmal günstiger.
Autor: Lothar Steiner