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Autor
Katrin Sardet

News |02.12.2022

Reform des WEG*- Erleichterte Installation von Wallboxen in einer Tiefgarage

Reform des WEG*- Erleichterte Installation von Wallboxen in einer Tiefgarage

Mit der Reform des WEG haben WohnungseigentümerInnen und Mietende das Recht, Wallboxen in der Tiefgarage zu installieren. Zuvor mussten alle WohnungseigentümerInnen ihre Zustimmung zur Installation geben, unabhängig davon, ob sie von der baulichen Änderung in der Tiefgarage betroffen waren oder nicht. Die Reform des WEG zielte auf die Vereinfachung von Sanierungen und Modernisierungen ab und hatte dabei insbesondere die Vereinfachung der Installation von Wallboxen im Blick, § 20 WEG.

Außerdem wurde im neuen Gesetzestext klargestellt, dass bei zugewiesenen Parkplätzen in einer Tiefgarage der Antrag auf Installation einer selbst finanzierten Wallbox der EigentümerInnen oder MieterInnen nicht mehr abgelehnt werden darf. Hiermit hat der Gesetzgeber insbesondere die Lage der Mietenden erheblich gestärkt.

Wann trägt die WohnungseigentümerInnengemeinschaft die Kosten?

Die WohnungseigentümerInnengemeinschaft trägt die Kosten, wenn zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile für den Antrag auf die Installation einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge stimmen.

Wann kann die Kostenübernahme durch die WEG abgelehnt werden?

Kommt keine Zweidrittelmehrheit zustande oder weniger als die Hälfte der Miteigentumsanteile stimmt für eine Ladeinfrastruktur, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kostentragung verweigern. Außerdem kann die WEG die Kostentragung ablehnen, insoweit die Kosten unverhältnismäßig hoch sind.

Allerdings kann die WohnungseigentümerInnengemeinschaft die Installation per se nicht verweigern. Die Kosten können von allen, die für den Antrag der Installation einer Ladeinfrastruktur gestimmt haben, übernommen werden. Das heißt auch, WohnungseigentümerInnen bzw. Mietende können an ihrem Tiefgaragenstellplatz eine selbst finanzierte Wallbox installieren.

 * Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz- WEG) Quelle: WEG.pdf (gesetze-im-internet.de)