Sprache
Kontakt
hero overlay

Neuigkeiten

Hier veröffentlichen wir für Sie aktuelle Unternehmens-News

News | 20.02.2023
MIPIM 2023: KENSTONE und EVA sind wieder dabei
KENSTONE Real Estate Valuers und EVA als europäische Allianz für Immobilienbewertung sind auf der MIPIM 2023 in Cannes wieder persönlich Ansprechpartner für ihre nationalen und internationalen Kunden. Die MIPIM findet vom 14.-17.03.2023 statt.
News | 20.02.2023
KENSTONE Hamburg zieht um
Nach zwei Jahren und drei Monaten in der Amsinckstraße 69 – 71c, im Hamburger Stadtteil Hammerbrook, geht es für das Team der KENSTONE Hamburg nun an einen neuen Standort.
News | 02.12.2022
Reform des WEG*- Erleichterte Installation von Wallboxen in einer Tiefgarage
Die Reform des WEG zielte auf die Vereinfachung der Installation von Wallboxen in Tiefgaragen ab.
News | 23.11.2022
Bodenwertermittlung im Außenbereich (§ 35 BauGB)
Grundlage für die Bodenwertermittlung ist das Vergleichswertverfahren. Im Rahmen der Marktwertermittlung ist der Bodenwert nach § 40 ImmoWertV zu ermitteln. Die hier festgeschriebenen Grundsätze sind auch für die kreditwirtschaftliche Wertermittlung weitgehend anwendbar.
News | 20.02.2023
MIPIM 2023: KENSTONE und EVA sind wieder dabei
KENSTONE Real Estate Valuers und EVA als europäische Allianz für Immobilienbewertung sind auf der MIPIM 2023 in Cannes wieder persönlich Ansprechpartner für ihre nationalen und internationalen Kunden. Die MIPIM findet vom 14.-17.03.2023 statt.
News | 20.02.2023
KENSTONE Hamburg zieht um
Nach zwei Jahren und drei Monaten in der Amsinckstraße 69 – 71c, im Hamburger Stadtteil Hammerbrook, geht es für das Team der KENSTONE Hamburg nun an einen neuen Standort.
News | 02.12.2022
Reform des WEG*- Erleichterte Installation von Wallboxen in einer Tiefgarage
Die Reform des WEG zielte auf die Vereinfachung der Installation von Wallboxen in Tiefgaragen ab.
News | 23.11.2022
Bodenwertermittlung im Außenbereich (§ 35 BauGB)
Grundlage für die Bodenwertermittlung ist das Vergleichswertverfahren. Im Rahmen der Marktwertermittlung ist der Bodenwert nach § 40 ImmoWertV zu ermitteln. Die hier festgeschriebenen Grundsätze sind auch für die kreditwirtschaftliche Wertermittlung weitgehend anwendbar.